Kosten

Meine Arztpraxis ist eine Privatpraxis, in der nur privat liquidiert wird. Welche Leistungen im Einzelnen von Ihrer Kasse übernommen werden, sollten Sie bitte im Vorfeld klären. Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Sie können aber selbstverständlich als Selbstzahler zu mir kommen. Arztrechnungen sind unabhängig von einer Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu begleichen, da Vertragspartner in privatärztlichen Praxen laut Gesetz immer direkt Patientin/Patient und Ärztin/Arzt sind. Die von mir erbrachten Leistungen werden direkt an Sie berechnet.

Als Ärztin bin ich verpflichtet meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Da die gültige GOÄ in den Grundfesten bereits etwa 20 Jahren alt ist, finden sich viele zwischenzeitlich bewährte Behandlungsmöglichkeiten nicht in dem Vertragswerk. Es ist daher üblich geworden, für die Abrechnung alternativmedizinischer Verfahren sogenannte „Analogziffern“ (nach Empfehlung des Hufeland-Verzeichnisses) zu verwenden. Bei Analogziffern, die Leistungen in Äquivalenz zu bestehenden Gebührenordnungspositionen bewerten, weichen die Steigerungsfaktoren unter Umständen von den Üblichen ab. Häufig setzen sich diese Leistungen aus verschiedenen Positionen der GOÄ zusammen.

Ein Behandlungsvertrag wird wie vom Gesetzgeber verlangt schriftlich mit Ihnen geschlossen.